News |
||
Österreich: Kripo ermittelt gegen Gutachter wegen „Fließband-Expertisen“Bitte lesen: Verdacht der Kurpfuscherei |
||
|
Die Welt fragt sich:
Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestelltenBitte lesen: Gefahr der Kumpanei |
||
|
OLG München stellt fest, dass Salzgeber mehr Stunden abgerechnet hat, als ihm zustehen.
Die GWG-Gutachterin Dr. Mechelar, jetzt im Iran, ohne bekannte Anschrift. Das Oberlandesgericht München korrigiert wieder einmal die Abrechnungen der GWG. |
||
|
Stadler und Salzgeber sind keine Berufssachverständigen
Das Oberlandesgericht München korrigiert die Abrechnungen der GWG und stellt fest, dass Dr. "Univ. Prag" Stadler und Dr. Dr. "Univ. Prag" Salzgeber keine Berufssachverständigen sind. |
||
|
Urteil zum Thema PAS - Parental Alienation Syndrom OLG zur Entscheidung des AG Ebersberg: Das OLG hat eine für die Mutter sehr - in Bezug auf die elterliche Sorge - einschneidende Entscheidung getroffen. Es sah in dem umgangsvereitelnden Verhalten sogar eine Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 und die Notwendigkeit deswegen zu handeln. Urteil |
||
|
Quo vadis Doktortitel? Heimlich still und leise werden alle Dr. "Univ. Prag" Titel der Herren Salzgeber und Stadler von der Homepage der GWG (München) entfernt. Dabei waren wir im Mai 2001 doch sehr erstaunt, den folgenden Text auf der Titelseite der Homepage der GWG (München) zu finden: "In der kürzlichen Vergangenheit gab es ein Rundschreiben des Herrn RA Lipp an Amtsgerichte und Oberlandesgerichte in der BRD, in denen Herr Lipp behauptete, Herr Dr. (Univ. Prag) Stadler führe seinen Doktortitel zu Unrecht und die Gutachten der GWG-Gutachter genüge nicht wissenschaftlichen Kriterien. Ferner gab es einen Beitrag in der Sendung PlusMinus am 10.04.2001, erstellt vom MDR (Mitteldeutscher Rundfunk). In diesem Beitrag wurden ebenfalls Gutachter der GWG unberechtigter Kritik ausgesetzt und mit falschen Behauptungen belastet. Wir dürfen Ihnen zur Kenntnis bringen, daß der MDR eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, worin er sich verpflichtet, den Beitrag weder in digitalisierter Form noch über das Internet zu verbreiten. Gleichzeitig haben wir eine einstweilige Verfügung gegen Herrn RA Lipp durch das Landgericht Leipzig erhalten, wodurch Herrn Lipp bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,00, ersatzweise Ordnungshaft untersagt wird, diese o.g. Behauptungen zu wiederholen. Auf Nachfrage geben wir gerne dafür weitere Informationen." Wenn diese Informationen dann wahrheitsgemäß gegeben würden, müsste Herr Dr."Univ Prag" Stadler folgendes bekanntgeben:
Aber Vorsicht: Niemand darf sagen, die Karlsuniversität in Prag hat Herrn Dr. "Univ. Prag" Stadler den Titel überhaupt nicht verliehen. Das stimmt eben einfach nicht . Herr Dr. "Univ. Prag" Stadler hat ihn tatsächlich erhalten und kann eine Bestätigung, dass er die Studiengebühren in Prag bezahlt hat, vorlegen. Eine Genehmigung des Bayr. Staatsministeriums zum Führen dieses Titels liegt auch vor. Aber nur mit Zusatz Dr. "Univ. Prag". An diesem Zusatz erkennt man, was für eine großartige und bewundernswerte Leistung hinter diesem Titel steckt, die sich u.a. in der aktuellen PAS-Diskussion niederschlägt. "Auf Nachfrage geben wir gerne dafür weitere Informationen." ARD plusminus Sendung zum Thema Gutachter (10.4.2001) "Im Bereich der Familienfragestellungen bestehen insofern Besonderheiten, als dass die Gütekriterien der stellenweise verwendeten Testverfahren (u.a. projektive Tests wie Familie in Tieren, Duess-Fabel, Satzergänzungstest oder auch bei den nicht projektiven Verfahren der Family-Relations-Test) nach wissenschaftlichem Kenntnisstand Mängel aufweisen, d. h. die Gütekriterien einzelner verwandter Verfahren sehr schwach sind. Dies ist in der diesbezüglich arbeitenden Fachgemeinde bekannt (vgl. hierzu auch Balloff). Dies wird aber hingenommen, da derzeit keine valideren Untersuchungsverfahren zur Verfügung stehen. Beispielsweise gibt es derzeit keinen spezifischen Test, der die Messung von Bindung direkt ermöglicht, so dass auf Verhaltensbeobachtungen und andere Verfahren (teilweise auch projektive Verfahren) unterstützend zurückgegriffen wird. Bei kleineren Kindern werden projektive Verfahren explorationsunterstützend - auch im Sinne einer Gesprächserleichterung - eingesetzt. Wir stellen also fest: Nach eigenen Angaben arbeitet die "GWG - Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" nicht mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren, sondern setzt in ihren Gutachten Notlösungen ein. Wie sicher sich diese sogenannten "Gutachter" in Deutschland fühlen dürfen, zeigt sich darin, daß dies völlig unverblümt dem Gericht schriftlich mitgeteilt wird. Stellen Sie sich einmal vor, Sie klagen gegen eine Autowerkstatt, weil diese eine qualitativ schlechte Reparatur an Ihrem Auto durchgeführt hat. Sie wollen die Rechnung nicht bezahlen und verlangen Schadensersatz. Das Gericht gibt allerdings der Werkstatt Recht, da diese nach eigenen Angaben nicht mit ordentlichem Werkzeug, sondern mit Notlösungen arbeitet. Das ist unvorstellbar, bei psychologischen "Gutachtern" ist es jedoch Realität. Im oben genannten Fall wurde in zwei Instanzen von den Gerichten gegen das "Gutachten" entschieden. Die betroffenen Eltern hätten gerne im Sinne einer Notlösung die Rechnung der GWG nicht bezahlt, mußten aber für das "Gutachten" und die ergänzende "psychologische Stellungnahme" fast 14.000 DM zahlen. 9500 DM davon wurden direkt auf das Konto der Herren Salzgeber und Stadler überwiesen, obwohl diese Herren nach eigenen Angaben nichts mit dem Gutachten zu tun haben. |
||