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Ein Gutachten muss das Gericht und die beteiligten Parteien überzeugen können.
- Das Gutachten macht einen ordentlichen Eindruck und enthält keine Schreibfehler
- Die Argumentation ist in sich schlüssig, logisch aufgebaut und enthält keine Widersprüche.
- Der Gutachter argumentiert sachlich und vermeidet Vermutungen und Spekulationen
- Die vom Gericht gestellten Fragen sind alle ausführlich beantwortet.
- Der Text des Gutachtens ist ergbnisoffen gehalten, d.h. der Leser darf nicht schon nach den ersten Seiten einen Eindruck haben, zu welchem Ergebnis der Gutachter kommt.
- Schlussfolgerungen werden erst nach Abwägung aller Möglichkeiten getroffen.
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