Urteile

Nicht jedes psychologische Gutachten hält den Anforderungen der Gerichte stand. Doch leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Gutachter von den Gerichten mit Samthandschuhen angefaßt werden. Es ist in Deutschland fast unmöglich, bei einem völlig mangelhaften Gutachten Schadensersatzansprüche gegenüber dem Gutachter geltend zu machen. Kaum einer der Gutachter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung. Fragen Sie bitte mal Ihren Gutachter!

Hier veröffentlichen wir Urteile und Presseerklärungen deutscher Gerichte rund um die Themen Umgangs- und Sorgerecht und psychologische Gutachten.

Stadler und Salzgeber keine Berufssachverständigen

Das Oberlandesgericht München korrigiert die Abrechnungen der GWG und stellt fest, dass Dr. "Univ. Prag" Stadler und Dr. Dr. "Univ. Prag" Salzgeber keine Berufssachverständigen sind. Urteil Kommentar

Erfolgreiche Untätigkeitsbeschwerde eines Vaters

Das Problem der Untätigkeit eines Richters bei Umgangs- und Sorgerechtsverfahren ist sicherlich vielen an diesen Verfahren Beteiligten bekannt. In diesem Fall hat ein Vater mit einer Untätigkeitsbeschwerde beim OLG Karlsruhe Erfolg gehabt. Eine besonders bemerkenswerte Leistung, da er diese Untätigkeitsbeschwerde ohne Anwalt gestellt hat.

Der Untätigkeitsbeschwerde des Vaters wurde stattgegeben und das Amtsgericht angewiesen, das Verfahren mit äußerster Beschleunigung weiterzuführen. Interessant sind insbesondere die Fristen, die zur Fertigstellung des Gutachtens gesetzt worden sind. Urteil

PAS - Parental Alienation Syndrom

Wir haben bisher noch nie einen Beschluss gesehen, der die Kindeswohlgefährdung durch die Umgangsverweigerungshaltung der Mutter so deutlich herausgearbeitet hat und entsprechende Konsequenzen daraus zieht.
Die Richterin stellt fest: Das Kind leidet an PAS, eine Kindeswohlgefährdung liegt in dem Maße vor, dass eine Herausnahme aus dem mütterlichen Haushalt in Betracht zu ziehen ist. Eine Zwangstherapie für die Mutter wird in diesem Zusammenhang angeordnet und Zwangsgeld im Falle der Zuwiderhandlung wird angedroht. Urteil

OLG zur Entscheidung des AG Ebersberg:
Das OLG hat eine für die Mutter sehr - in Bezug auf die elterliche Sorge - einschneidende Entscheidung getroffen. Es sah in dem umgangsvereitelnden Verhalten sogar eine Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 und die Notwendigkeit deswegen zu handeln.

Nachdem der Vater keinen Sinn darin sah, Zwangsgeld gegen die Mutter zu beantragen, hat das Gericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch die Umgangspflegerin Zwangsgeld beantragen kann. Dieser Hinweis ist recht bemerkenswert. Eigentlich ist dies von Haus aus klar, dass eine Umgangspflegerin als Verfahrensbeteiligte eigenständig Zwangsgeld beantragen kann.

Für die Zeit der Umgangskontakte wird der Mutter nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und für diese Zeit eine Pflegschaft angeordnet. Nun wird auch für die Anbahnung der Umgangkontakte kein begleiteter Umgang mehr vom Gericht angeordnet. Als Wehrmutstropfen ist allerdings die Reduzierung der Umgangkontakte zum Ausgangsbeschluss des AG Ebersberg zu werten.

Das OLG hat sich zwar einerseits gescheut, den Begriff PAS in die Entscheidung mit hineinzubringen; jedoch hat es für das ablehnende Verhalten des Kindes deutliche Worte gefunden:

"... es liegt auf der Hand ... das die Mutter den Willen des Kindes manipuliert ... verfügt (ein) 11 jähriges Kind im Spannungsfeld zwischen den Eltern keineswegs über einen unabhängigen und freiwilligen Willen. Vielmehr ist es von dem einem Elternteil, bei dem es sein zu Hause hat, abhängig und kann es sich mit ihm nicht verderben (vgl. Klenner, Rituale der Umgangsvereitelung FamRZ 1995)..."

Hier wird - und das ist bemerkenswert - Klenner zitiert, der sich erstmals im deutschsprachigen Raum 1995 mit diesem Phänomen auseinandersetzt und PAS zitiert. Dieser hatte sich 1995 als Erster mit dem Phänomen PAS - dessen Existenz er bejaht - im deutschsprachigen Raum auseinandergesetzt.

Dies könnte sogar als Hinweis verstanden werden, dass vom OLG München PAS als Erscheinungsbild anerkannt wird, sich jedoch - nachdem die Fachwelt dies allerdings noch kontrovers diskutiert - noch scheut, dies auch so zu formulieren. Urteil

Beschluss zu der Gegenvorstellung der Anwältin der Mutter Urteil

Beschlüsse des OLG München zum betreuten Umgangsrecht

Die Beschlüsse sind insoweit bemerkenswert, als sie sehr hohe Anforderungen an die Notwendigkeit der Einrichtung eines betreuten Umgangsrechts stellen und hierbei sich auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berufen. Würden diese Grundsätze des OLG überall angewendet, so dürfte in 90% der Fälle kein begleiteter Umgang mehr angeordnet werden.

Angesichts der immensen Kosten, die durch den begleiteten Umgang entstehen, erscheint es äußerst wichtig, hier auch mehr die Belange des umgangsbegehrenden Elternteils herauszustellen, der nur zu oft bereit ist, sich allen Anforderungen des Gerichts beziehungsweise des umgangsverweigernden Elternteils zu unterwerfen, um nur die Chance zu haben, sein Kind wieder regelmäßig zu sehen. Zwischenzeitlich ist die Forderung nach begleiteten Umgang ja auch insoweit eine Waffe geworden, als insbesondere in München die Institute, die begleiteten Umgang anbieten, hoffnungslos überlastet sind und entsprechend lange Wartezeiten (bis zu einem Dreivierteljahr) bestehen, in denen dann gar kein Umgang stattfindet.
Urteil vom 13.11.2002 Urteil vom 9.1.2003

Bundesgerichtshof stellt Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten auf. Presseerklärung Urteil

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterlichen Feststellungen bei Entscheidung über Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils für ein eheliches Kind. Urteil

Bedeutung des Parental-Alienation-Syndroms bei der Abänderung der Sorgerechtsentscheidung. Urteil